Nutztierrisse

Die Fachstelle Jagd des Amts für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF) befasst sich mit dem Management der Grossraubtiere. Dies beinhaltet unter anderem das Monitoring der Grossraubtiere sowie die Beurteilung, Dokumentation und allfällige Entschädigung von Nutztierrissen.

Im Falle eines Nutztierrisses:

  • Kontaktieren Sie umgehend die regionalen Grossraubtierverantwortlichen (GRTV) oder die Kantonspolizei (Telefon 117). Die GRTV oder die Polizei werden zusätzliche Fachpersonen aufbieten.
  • Weitere Informationen zum Ablauf nach einem Nutztierriss liefert das Merkblatt Vorgehen bei Nutztierriss durch Wolf.