Nährstoffe

Nährstoffbilanz / Suisse-Bilanz

Die Nährstoffbilanz ist Teil des ÖLN und muss jedes Jahr erstellt werden. Bei der Kontrolle ist die abgeschlossene Nährstoffbilanz des Vorjahres (mit den Bewirtschaftungsdaten des Vorjahres) massgebend. Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter erstellen die Nährstoffbilanz anhand der Methode Suisse-Bilanz. Im Kanton Solothurn können die Landwirtinnen und Landwirte die Nährstoffbilanz beim BZ Wallierhof erstellen lassen. Die Nährstoffbilanz kann auch von anderen Stellen erstellt werden (Futtermühlen, Düngehändler, Landi etc.). Auf der Webseite des BLW finden Sie alle relevanten Dokumente sowie aktuelle Informationen.

Kosten Nährstoffbilanz:

  • Bereinigte Nährstoffbilanz inkl. GMF, CHF 45, inkl. MwSt.
  • Planbilanz, CHF 25, inkl. MwSt.

Unterschied abgeschlossene Bilanz und Planbilanz

Grundsätzlich kann zwischen einer abgeschlossenen (bereinigten) Bilanz und einer Planbilanz unterschieden werden. Die abgeschlossene Bilanz ist für die ÖLN Kontrolle relevant und jedes Jahr zu erstellen. Die Planbilanz hingegen ist ein Planungsinstrument und freiwillig. Sie dient der Betriebsleitung zur Einschätzung der Nährstoffsituation des Betriebs und zur Düngeplanung.

Befreiung von der Nährstoffbilanz

Betriebe ohne Zufuhr von N- und P-haltigen Düngern sind von der Nährstoffbilanz befreit, wenn ihr Viehbesatz pro ha düngbare Fläche folgende Werte nicht überschreitet (Ziffer 2.1.9 des Anhangs 1 der DZV):

max. 2,0 Düngergrossvieheinheiten (DGVE)/ha Talzone
max. 1,6 Düngergrossvieheinheiten (DGVE)/ha Hügelzone
max. 1,4 Düngergrossvieheinheiten (DGVE)/ha Bergzone I
max. 1,1 Düngergrossvieheinheiten (DGVE)/ha Bergzone II
max. 0,9 Düngergrossvieheinheiten (DGVE)/ha Bergzone III
max. 0,8 Düngergrossvieheinheiten (DGVE)/ha Bergzone IV

Seit 2021 läuft ein Pilotprojekt des BLW für eine vereinfachte Nährstoffbilanz im GELAN. Bei der Stichtagserhebung kann direkt im GELAN eine vereinfachte Nährstoffbilanz erstellt werden. Die Futterbilanz für das GMF kann nicht aufgrund der vereinfachten Nährstoffbilanz erfolgen. Sie muss weiterhin separat erstellt werden.

GMF

Für den Nachweis betreffend GMF (graslandbasierte Milch- und Fleischwirtschaft) braucht es eine Futterbilanz gemäss Methode «GMF-Bilanz» des BLW. Diese Futterbilanz wird auf Anfrage zusammen mit der Nährstoffbilanz erstellt und ist im Tarif der Nährstoffbilanz inbegriffen.

HODUFLU

Sämtliche Verschiebungen von Hof- und Recyclingdüngern in und aus der Landwirtschaft sowie zwischen den Betrieben müssen in der Internetapplikation HODUFLU erfasst werden. Es werden nur die in HODUFLU erfassten und bestätigten Verschiebungen von Hof- und Recyclingdüngern für die Erfüllung der Nährstoffbilanz anerkannt. Ein Auszug aus HODUFLU muss bei einer Kontrolle vorgelegt werden können. Es müssen auch Lieferungen von Hofdünger gemeldet werden, wenn der Abgeber oder Empfänger nicht im HODFLU registriert ist (Gärtnerei, Pferdehof, Zirkus etc.). Nehmen Sie hierfür Kontakt mit dem BZ Wallierhof auf.

Impex / Lineare Korrektur

Wenn Sie als Schweine-, Geflügel- oder Kaninchenhalter einen reduzierten Nährstoffanfall in der Nährstoffbilanz geltend machen wollen, müssen Sie dies mittels Linearer Korrektur oder Import/Export-Bilanz (Impex) nachweisen. Impex und Lineare Korrektur können von der Betriebsleitung erstellt werden. Es empfiehlt sich aber, diese über den Futterlieferanten rechnen zu lassen. Am BZ Wallierhof können in begründeten Fällen auch Impex Bilanzen oder Lineare Korrekturen erstellt werden, gegen eine Gebühr von CHF 40 (inkl. MwSt.).

Stickstoffreduzierte Phasenfütterung bei Schweinen

Der Nachweis für den Ressourceneffizienzbeitrag für eine stickstoffreduzierte Phasenfütterung bei Schweinen wird mit der Linearen Korrektur oder Impex Bilanz erbracht. Auf dieser ist ersichtlich, ob der betriebsspezifisch berechnete Grenzwert eingehalten wurde. Der betriebsspezifische Grenzwert ist im GELAN unter dem Punkt NPr ersichtlich. 

Merkblatt Agridea