Nährstoffe
Suisse Bilanz und Bodenproben
Diese Betriebe brauchen KEINE Nährstoffbilanz und KEINE Bodenproben:
- Betriebe ohne Zufuhr von N- oder P-haltigen Düngern
- Betriebe mit einem tiefen Tierbesatz gemäss dieser Tabelle:
max. 2,0 Düngergrossvieheinheiten (DGVE)/ha | Talzone |
max. 1,6 Düngergrossvieheinheiten (DGVE)/ha | Hügelzone |
max. 1,4 Düngergrossvieheinheiten (DGVE)/ha | Bergzone I |
max. 1,1 Düngergrossvieheinheiten (DGVE)/ha | Bergzone II |
max. 0,9 Düngergrossvieheinheiten (DGVE)/ha | Bergzone III |
max. 0,8 Düngergrossvieheinheiten (DGVE)/ha | Bergzone IV |
Alle anderen Betriebe müssen nachweisen, dass sie regelmässig Bodenproben machen:
- Von sämtlichen Parzellen welche grösser sind als eine Hektare (und max. fünf Hektaren gross)
- Die Bodenproben müssen alle zehn Jahre neu gemacht werden (Analyseresultate max. zehnjährig). Von Wiesenparzellen mit Düngeverbot, von wenig intensiven Naturwiesen und von Dauerweiden müssen keine Bodenproben genommen werden.
Bei der Kontrolle ist die abgeschlossene/bereinigte Nährstoffbilanz des letzten Kalenderjahres (mit den Bewirtschaftungsdaten des Vorjahres) massgebend.
Eine (Planungs-) Bilanz des laufenden Jahres ist nur fakultativ.
Zur Berechnung der Bilanz braucht es folgende Unterlagen:
- Kontrollblatt Düngereinsatz
- HODUFLU: Zusammenstellung Hof- und Recyclingdüngerlieferungen
- Flächen gemäss GELAN
- Tierzahlen gemäss TVD
- Fläche mit emissionsmindernden Ausbringsystemen / Eintrag GELAN und Feld- und Wiesenkalender
- Lieferscheine Kraftfutter
- ev. Berechnung des Silomaisertrages
- Betriebe mit einer Bauverfügung „Erweiterung Tierhaltung“ müssen beim P-Haushalt die 100% Grenze einhalten
- Lieferscheine Grundfutter Zu- und Wegfuhr
Düngereinsatz
Sämtliche Verschiebungen von Hof- und Recyclingdüngern in und aus der Landwirtschaft sowie zwischen den Betrieben müssen in der Internetapplikation HODUFLU erfasst werden. Es werden nur die in HODUFLU erfassten Verschiebungen von Hof- und Recyclingdüngern für die Erfüllung der Suisse-Bilanz anerkannt. Ein Auszug aus HODUFLU (Lieferscheine) müssen bei einer Kontrolle vorgelegt werden können.
NPr-Futter
Anfang Jahr erfolgt die Anmeldung via GELAN für den Einsatz von nährstoffreduziertem Futter (NPr-Futter). Bei der Anmeldung gilt es sich zwischen folgenden Varianten zu entscheiden:
- Lineare Korrektur: Berechnung des durchschnittlichen Futtergehaltes oder Gehalt Alleinfutter
- Import/Export-Bilanz: Berechnung des jährlichen Nährstoffanfalls (IMPEX, Berechnung durch die Futtermittelfirma)
Je nach Anmeldung werden die Daten in die Suisse-Bilanz integriert. Dazu brauchen Sie die Lieferscheine des Kraftfutters.