Die Trockenheit ist für viele Landwirtschaftsbetriebe eine grosse Herausforderung.
Gestützt auf Art. 106 «höhere Gewalt» der Direktzahlungsverordnung hat das Amt für Landwirtschaft Solothurn nebst den bereits kommunizierten Härtefallregelungen bei den Massnahmen «RAUS» und «Weidebeitrag» weitere Ausnahmeregelungen festgelegt. Diese gelten ab sofort.
Für alle aufgeführten Ausnahmeregelungen ist keine Meldung an das ALW Solothurn erforderlich;…