Herdenschutzzäune

Fachgerecht erstellte Herdenschutzzäune bieten einen Schutz der Nutztiere vor Rissen durch Grossraubtiere.

Eigenschaften empfohlener Zaunsysteme

  • Weidenetz oder Litzenzaun mit mindestens 1.05 m Höhe
  • Ein Litzenzaun hat mindestens fünf Litzen, wobei die unterste maximal 20 cm ab Boden ist
  • Mindestens 3'000 Volt auf der ganzen Zaunlänge (regelmässig mit Zaunprüfgerät kontrollieren)
  • Gras auf der ganzen Zaunlänge regelmässig zurückschneiden
  • Blau-weisse Weidenetze und/oder Flatterbänder dienen der besseren Sichtbarkeit für Wildtiere

Weitere Informationen zum Erstellen von Herdenschutzzäunen liefert das Merkblatt Wolfschutzzäune auf Kleinviehweiden der Agridea.

Gesetzliche Grundlagen

  • Ab 2025 werden nach Grossraubtierrissen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) nur noch geschützte Tiere entschädigt und zum Umfang des Schadens, welcher für eine allfällige Abschussbewilligung von Problemwölfen relevant ist, gezählt.
  • Auf Sömmerungsflächen werden ungeschützte Tiere nur nach dem ersten Rissereignis entschädigt. Danach müssen Notfallmassnahmen, z.B. die Einzäunung eines geschützten Sektors, ergriffen werden.
  • Elektrozäune gelten als zumutbare Schutzmassnahmen für Schafe und Ziegen (Art. 10b, Absatz 2 a., Jagdverordnung des Bundes)
  • Die Eigenschaften eines fachgerecht erstellten und unterhaltenen Herdenschutzzaunes sind folgende (Art. 10c, Absatz 2 a., Jagdverordnung des Bundes):
    • Anzahl Litzen: Litzenzaun à mindestens 4 Litzen, Knotengitter oder Maschendrahtzaun à je eine Litze unten und oben
    • Maximal 20 cm Abstand der untersten Litze zum Boden
    • Zaunhöhe: Grundsätzlich mindestens 90 cm, bei Nachtpferchen und -weiden im Sömmerungsgebiet mindestens 105 cm
    • Spannung: Mindestens 3'000 Volt
  • Mobile Weidenetze dürfen nur installiert werden, wenn Nutztiere die eingezäunten Flächen auch beweiden. Spätestens drei Tage nach dem Ende des Weidegangs müssen sie entfernt werden (§ 44, Solothurnische Jagdverordnung)

Finanzielle Unterstützung von Herdenschutzzäunen

Die im Kanton Solothurn unterstützten Herdenschutzmassnahmen für das Jahr 2026 werden bekanntgegeben, nachdem die nationalen Richtlinien publiziert sind.