Herdenschutzhunde

Vorgehen bei Interesse an Herdenschutzhunden

Bei Interesse an Herdenschutzhunden melden Sie sich bei der Fachstelle Herdenschutz des Kantons Solothurn. Dort erhalten Sie beispielsweise Informationen zu den Einführungskursen für Herdenschutzhundehaltende und Kontaktangaben von nationalen Fachstellen im Bereich Herdenschutz sowie Adressen von Zuchtbetrieben.

Die Anmeldung von Herdenschutzhunden für die nationale «Einsatzüberprüfung für anerkannte Herdenschutzhunde» (EBÜ) erfolgt durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz. Zur Prüfung zugelassen sind reinrassige Hunde, die einer Herdenschutzhunderasse angehören. Die EBÜ wird im Auftrag des Bundes durch die Agridea durchgeführt.

Gesetzliche Grundlagen

  • Ab 2025 werden nach Grossraubtierrissen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) nur noch geschützte Tiere entschädigt und zum Umfang des Schadens, welcher für eine allfällige Abschussbewilligung von Problemwölfen relevant ist, gezählt.
  • Anerkannte Herdenschutzhunde gelten als zumutbare Schutzmassnahmen für Schafe und Ziegen (Art. 10b, Absatz 2 a., Jagdverordnung des Bundes).
  • Herdenschutzhunde gelten als anerkannt, wenn sie die «Einsatzüberprüfung für anerkannte Herdenschutzhunde» (EBÜ) bestanden haben und in der Datenbank Amicus als anerkannter Herdenschutzhund registriert sind (Art. 10d, Absatz 2, Jagdverordnung des Bundes).
  • Herdenschutzhunde werden frühestens ab einem Alter von 18 Monaten auf ihre Eignung zum Herdenschutz geprüft.
  • Der Einsatz zum Schutz der Herde muss mit mindestens zwei Herdenschutzhunden erfolgen.

Finanzielle Unterstützung von Herdenschutzhunden

Aktuell können Betriebe mit Kleinwiederkäuern (Schafe und Ziegen, Tiere älter als ein Jahr) mit oder ohne Direktzahlungsberechtigung ein Gesuch stellen, um bei der Haltung von Herdenschutzhunden finanziell unterstützt zu werden.

Die 2025 geltenden Entschädigungsansätze sind im «Katalog des BAFU für Herden- und Bienenschutzmassnahmen der Kantone» aufgeführt. Im Kanton Solothurn können bis am 31. August 2025 für die im «Gesuch um finanzielle Unterstützung von Herdenschutzmassnahmen» aufgeführten Massnahmen Anträge gestellt werden. Die Beiträge werden bis zum Erreichen der kantonsspezifischen Kostengutsprache ausbezahlt. Die Gesuche werden nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs priorisiert.

Um von der finanziellen Unterstützung zu profitieren, müssen Betriebe mit anerkannten Herdenschutzhunden im Einsatz den «Einführungskurs für Haltende von Herdenschutzhunden» besuchen und ein Sicherheitsgutachten durch die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BUL) erstellen lassen. Die darin beschriebenen Massnahmen zur Unfall- und Konfliktverhütung mit anerkannten Herdenschutzhunden müssen umgesetzt werden. Im Sicherheitskonzept wird auch die allfällige Entflechtung von Mountainbike- und Wanderwegen thematisiert. An den Kosten für das BUL-Gutachten und die Entflechtung der Wege beteiligen sich das BAFU und der Kanton Solothurn zu je 50% (Maximalbetrag seitens Kanton Solothurn: CHF 1'250.-).