Herdenschutzhunde
Vorgehen bei Interesse an Herdenschutzhunden
Bei Interesse an Herdenschutzhunden melden Sie sich bei der Fachstelle Herdenschutz des Kantons Solothurn. Dort erhalten Sie beispielsweise Informationen zu den Einführungskursen für Herdenschutzhundehaltende und Kontaktangaben von nationalen Fachstellen im Bereich Herdenschutz sowie Adressen von Zuchtbetrieben.
Die Anmeldung von Herdenschutzhunden für die nationale «Einsatzüberprüfung für anerkannte Herdenschutzhunde» (EBÜ) erfolgt durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz. Zur Prüfung zugelassen sind reinrassige Hunde, die einer Herdenschutzhunderasse angehören. Die EBÜ wird im Auftrag des Bundes durch die Agridea durchgeführt.
Gesetzliche Grundlagen
- Ab 2025 werden nach Grossraubtierrissen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) nur noch geschützte Tiere entschädigt und zum Umfang des Schadens, welcher für eine allfällige Abschussbewilligung von Problemwölfen relevant ist, gezählt.
- Anerkannte Herdenschutzhunde gelten als zumutbare Schutzmassnahmen für Schafe und Ziegen (Art. 10b, Absatz 2 a., Jagdverordnung des Bundes).
- Herdenschutzhunde gelten als anerkannt, wenn sie die «Einsatzüberprüfung für anerkannte Herdenschutzhunde» (EBÜ) bestanden haben und in der Datenbank Amicus als anerkannter Herdenschutzhund registriert sind (Art. 10d, Absatz 2, Jagdverordnung des Bundes).
- Herdenschutzhunde werden frühestens ab einem Alter von 18 Monaten auf ihre Eignung zum Herdenschutz geprüft.
- Der Einsatz zum Schutz der Herde muss mit mindestens zwei Herdenschutzhunden erfolgen.
Finanzielle Unterstützung von Herdenschutzzäunen
Die im Kanton Solothurn unterstützten Herdenschutzmassnahmen für das Jahr 2026 werden bekanntgegeben, nachdem die nationalen Richtlinien publiziert sind.