Biodiversität

Biodiversität

Der Anteil an Biodiversitätsförderflächen (BFF) muss mindestens 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) ohne Spezialkulturen und 3.5% der mit Spezialkulturen belegten LN betragen. Der Anteil der Hochstamm-Feldobstbäume und der einheimischen, standortgerechten Einzelbäume und Alleen darf maximal die Hälfte der verlangten Biodiversitätsförderfläche betragen.

Die Biodiversitätsförderflächen lassen sich in zwei Qualitätsstufen aufteilen:

  • BFF I (Qualitätsstufe I)
    Bei der GELAN-Stichtagserhebung im Februar können hierfür alle Flächen angemeldet werden, auf welchen die Bewirtschaftung gemäss Wegleitung Biodiversitätsförderung erfolgt.
  • BFF II (Qualitätsstufe II) kontrolliert durch das Amt für Raumplanung ARP.
    Bei der GELAN-Stichtagserhebung im Februar können hierfür diejenigen Flächen angemeldet werden, welche voraussichtlich die Anforderungen gemäss Wegleitung Biodiversitätsförderung erfüllen. Ob eine Fläche für eine Anmeldung in Frage kommt, kann mit der Fachstelle Biodiversität am Wallierhof abgeklärt werden.

Ansprechperson: Barbara Graf

Vernetzung

Das Ziel von Vernetzungsprojekten ist, die natürliche Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu erhalten und zu fördern. Dafür werden BFF so platziert und bewirtschaftet, dass günstige Bedingungen für die Entwicklung und Verbreitung von Ziel- und Leitarten entstehen.

Im Kanton Solothurn bestehen flächendeckend Vernetzungsprojekte. Die Verantwortung für die Vernetzungsprojekte liegt bei den regionalen Trägerschaften.

Bei der GELAN-Stichtagserhebung im Februar können die BFF-Flächen, die in einem Massnahmengebieten liegen, bei der Vernetzung angemeldet werden. Mit der Vernetzung muss der Bewirtschafter zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen erfüllen, welche sich je nach Projekt unterscheiden.

Die Kontrolle der angemeldeten Massnahmen erfolgt im Rahmen der Kontrollen durch den ÖLN-Kontrolldienst. Die Bewirtschafter halten für die Kontrolle die "Bewirtschaftervereinbarung Vernetzung" ihres Betriebes bereit. Diese kann gemäss der Anleitung Datenbezug im GELAN unter Auswertungen heruntergeladen werden. Im GELAN unter "BFF II / Vernetzung" und auf der Bewirtschaftervereinbarung sind die zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen des Vernetzungsprojektes für jede angemeldete BFF-Fläche aufgeführt.

Die Fachstelle Biodiversität am Wallierhof hilft bei Fragen rund um die Vernetzung weiter. 

Ansprechperson: Barbara Graf

Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft Kanton Solothurn

Bei BFF mit einer Vereinbarung im Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft (MJPNL) sind die spezifisch vereinbarten Massnahmen für die Nutzung massgebend. Zuständig für die Beratung sind die entsprechenden regionalen Mitarbeiter. Auskunft erteilt das Amt für Raumplanung, Telefon 032 627 25 61.

Bei spezifisch vereinbarten Bewirtschaftungsvorgaben im Rahmen des MJPNL umfasst die Kontrolle durch den ÖLN-Kontrolldienst nur die landwirtschaftlichen Grundanforderungen (Strukturdatenkontrolle, Vernetzung, LQB). Die Vereinbarung mit dem MJPNL ist bei Kontrollen bereitzuhalten.

Landschaftsqualitätsbeiträge

Die Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) wurden mit der AP 2014–17 als Abgeltung für die Pflege und den Erhalt des gebietstypischen Landschaftsbildes eingeführt.

Die Anmeldung zur Teilnahme an LQB erfolgt im GELAN mit der Herbsterhebung. In der darauffolgenden GELAN-Stichtagserhebung im Februar können die einzelnen Massnahmen angemeldet werden.

Für welche Massnahmen sich die Bewirtschafter anmelden können, sehen Sie im Massnahmenkatalog Landschaftsqualität.

Die Kontrolle der angemeldeten Massnahmen erfolgt im Rahmen der Kontrollen durch den ÖLN-Kontrolldienst. Die Bewirtschafter halten für die Kontrolle die "Bewirtschaftervereinbarung LQB" ihres Betriebes bereit. Diese kann im GELAN gemäss der Anleitung Datenbezug heruntergeladen werden.

Die Fachstelle Biodiversität am Wallierhof hilft bei Fragen rund um die Landschaftsqualität weiter.

Ansprechperson: Barbara Graf