Pflanzenbau
Fruchtfolgerapport
Falls Sie mehr als drei Hektaren offene Ackerfläche in der Talzone, der Hügelzone oder der Bergzone I bewirtschaften, muss auf der offenen Ackerfläche eine bestimmte Bodenbedeckung vorhanden sein. Mehr Informationen finden Sie in den KIP-Richtlinien.
Der Fruchtfolgerapport muss bei der Kontrolle auf Papier vorgezeigt werden können. Eigene Aufzeichnungen sind erlaubt.
- Jeder Schlag einzeln rapportiert
- Anbauabfolge der Kulturen auf jeder Parzelle/Schlag rückwirkend auf fünf Jahre
Einen Fruchtfolgerapport (Format A3) können Sie jederzeit beim Amt für Landwirtschaft, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn, Telefon 032 627 25 02 bestellen.
Pflanzenschutz
- Keine Anwendung von sonderbewilligungspflichtigen Mitteln ohne die entsprechende Bewilligung.
- Sonderbewilligungen erteilt die kantonale Pflanzenschutzfachstelle. Bewilligungen werden ausschliesslich dem Bewirtschafter erteilt.
- Alle Sonderbewilligungen müssen im Feldkalender eingetragen werden. Bei der Kontrolle muss die Sonderbewilligung in schriftlicher Form vorliegen.
- Zwischen dem 15. November und dem 15. Februar sind im Acker- und Futterbau Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln, inklusive Schneckenmittel, nicht erlaubt.
Im Zweifelsfall Rücksprache mit der Pflanzenschutzfachstelle nehmen, Telefon 032 627 99 72.
Pflanzenschutz-Spritzgeräte müssen alle drei Kalenderjahre nach den Normen des Schweizerischen Verbandes für Landtechnik (SVLT) von einer anerkannten Prüfstelle geprüft werden. Der Bewirtschafter ist dafür verantwortlich, dass bei der Kontrolle der Spritzentest derjenigen Spritze schriftlich vorliegt, welche auf seinen Flächen eingesetzt wird.
Ressourceneffizienz
Folgende Massnahmen werden mit Beiträgen unterstützt:
- Emissionsmindernde Ausbringverfahren: Schleppschlauch, Schleppschuh, Gülledrill usw.
- Schonende Bodenbearbeitung: Direktsaat, Mulchsaat, Streifensaat
- Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche
- Reduktion von Pflanzenschutzmitteln: Zuckerrübenanbau, Obstbau, Rebbau
Anfang Jahr meldet man sich via GELAN für die oben genannten Massnahmen an. Diese Massnahmen müssen unter dem Jahr korrekt im Feldkalender eingetragen werden. Die Angaben der GELAN-Anmeldung müssen mit dem Feldkalender übereinstimmen.