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Gesuchsformular Remontierungsbeiträge
Ergebnis
Verfügungsentscheid über Remontierungsbeiträge
Beschreibung
Unterstützt wird die Aufzucht von weiblichen Zuchttieren im Solothurner Berggebiet mit einem Beitrag von Fr. 300.— pro Tier an die Erstkäufer aus dem Solothurner Talgebiet.
Formulare
Hinweis
Pro Formular können mehrere Tiere gemeldet werden.
Zuständigkeit
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind
Erstkäufer mit Betrieben in der Tal- oder Hügelzone des Kantons Solothurn.
Anforderungen an die Tiere:
- Rinder und Kühe, mindestens 4 Monate trächtig.
- Kühe nicht länger als 2 Monate abgekalbt.
- Höchstalter 5 Jahre.
- Stichtag ist der Tag des Eintreffens auf dem Talbetrieb.
- Die TVD-Tiergeschichte muss den Status "o.k." haben.
Herkunft der Tiere:
- Betriebe in den Bergzonen 1 - 3 des Kantons Solothurn.
- Betriebe aus der Bergzone des Kantons Baselland, sofern diese in einem Aufzuchtvertragsverhältnis standen (Kopie schriftlicher Aufzuchtvertrag beilegen)
Haltedauer im Aufzuchtgebiet:
- Mindestens 16 Monate ununterbrochen in der Bergzone des Kantons Solothurn oder mit schriftlichem Aufzuchtvertrag in der Bergzone des Kantons Baselland.
Mindesthaltefrist auf dem Betrieb des Erstkäufers 2 Monate. Die Mindesthaltefrist muss auf dem Betrieb des Erstkäufers erfüllt werden.
Erforderliche Dokumente
keine
Kosten
keine
Frist
Meldefrist spätestens 4 Monate nach dem Zukauf des Tieres.
Dauer
Der Beitrag wird periodisch mit den üblichen GELAN-Zahlungen, jedoch frühestens nach Ablauf der Haltefrist von 2 Monaten auf dem Talbetrieb ausbezahlt.
Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALV, BGS 921.12) Paragraph 41 ff