Remontierungsbeiträge
Unterstützt wird die Aufzucht von weiblichen Zuchttieren im Solothurner Berggebiet mit einem Beitrag von CHF 300 pro Tier an die Erstkäuferinnen und Erstkäufer aus dem Solothurner Talgebiet.
Bedingungen seit 01. April 2017:
- Mindesthaltedauer im Berggebiet auf 16 Monate verkürzt
- Mindesthaltedauer auf dem Betrieb des Erstkäufers auf zwei Monate verkürzt
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Unterstützt wird die Aufzucht von weiblichen Zuchttieren im Solothurner Berggebiet mit einem Beitrag von CHF 300.- pro Tier an die Erstkäufer/innen aus dem Solothurner Talgebiet. |
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