Pflanzenschutz
Dienstleistungen und Beratungsangebote
- Pflanzenschutzberatung im Feldbau, telefonisch und im Feld
- Empfehlungen für Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzstrategien
- Erteilen von Sonderbewilligungen für den ÖLN
- Flurbegehungen
- Kurs für die Fachbewilligung in der Landwirtschaft
Ansprechperson: Gaetano Mori
Fachbewilligung Pflanzenschutz ab 2026
Alle Inhaberinnen und Inhaber einer Fachbewilligung Pflanzenschutz müssen zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 ihre Fachbewilligung eintauschen, um weiterhin Pflanzenschutzmittel beziehen und einsetzen zu dürfen. Die wichtigsten Punkte sind im Dokument «Fachbewilligung Pflanzenschutz ab 2026» aufgelistet. Alle weiteren Informationen finden Sie auf dem offiziellen Portal des Bundes zu den Fachbewilligungen.
- Fachbewilligung Pflanzenschutz ab 2026 (pdf, 145 KB)
Füll- und Waschplatz für Spritzgeräte
Jeder Landwirtschaftsbetrieb mit einer Feldspritze braucht Zugang zu einem gesetzeskonformen Füll- und Waschplatz. Besteht auf dem Betrieb kein geeigneter Platz, bestehen drei Möglichkeiten:
- gemeinschaftliche Lösung wie Einmietung bei einem Nachbarbetrieb
- Umnutzung einer bestehenden Einrichtung (Meldepflicht)
- Neubau und/oder Umbau eines Waschplatzes (Baugesuch einreichen)
Vorgehen Baubewilligung: Amt für Umwelt
Strukturverbesserungsbeiträge: Solothurnische Landwirtschaftliche Kreditkasse
- Merkblatt Füll- und Waschplatz für Spritzgeräte (pdf, 133 KB)
Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers
- Allgemeinverfügung Maiswurzelbohrer (pdf, 322 KB)