Kontrollen Primärproduktion
Im Lebensmittelrecht bezeichnet die Primärproduktion unter anderem die Haltung von Nutztieren, die für die Herstellung von Lebensmitteln bestimmt sind. Darunter fallen auch die Honigbienen, welche den Nutztieren zugeordnet sind. Honig, Fleisch, Milch, Eier, sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse sind sogenannte Lebensmittel tierischer Herkunft. Die Erzeugung dieser Produkte in der Tierhaltung wird Primärproduktion genannt. Die Primärproduktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft untersteht der Aufsicht des Veterinäramts und wird regelmässig kontrolliert. Genaueres zur Kontrolle Primärproduktion finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Handbuch für die Kontrolle
- Kontrollhandbuch (pdf, 268 KB)
Checklisten für die Kontrolle
- Checkliste (pdf, 213 KB)
- Behebung Mängel (pdf, 36 KB)