Berufsbegleitende Nachholbildung

Die berufsbegleitende Nachholbildung zum Landwirt / zur Landwirtin dauert drei Jahre. Sie eignet sich für junge Berufsleute mit abgeschlossener, nicht landwirtschaftlicher Ausbildung, die bereits in der Landwirtschaft tätig sind.

Über die ganze Ausbildungszeit wird an einem Tag pro Schulwoche die Berufsfachschule besucht. Pro Schuljahr wird entweder am Bildungszentrum Wallierhof oder am Inforama Rütti eine Klasse pro Ausbildungsjahr geführt.

Die praktische Ausbildung erfolgt auf einem landwirtschaftlichen Betrieb. Während der ganzen Ausbildungszeit muss die Tätigkeit in der Landwirtschaft mindestens 50 % betragen. Mit einem anerkannten Lehrbetrieb muss ein Lehr- oder Verbundvertrag abgeschlossen werden. Weiter wird für den Besuch der Nachholbildung ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer drei- oder vierjährigen Berufslehre, ein Maturitätszeugnis, Lehrerpatent, Diplom einer dreijährigen Handels- oder Diplommittelschule verlangt. Bei Beginn der Ausbildung muss ein Mindestalter von 22 Jahren erreicht sein und mindestens ein Jahr als Vollzeit gerechnete praktische Tätigkeit im angestrebten Beruf nachgewiesen werden.

Die Ausbildung schliesst mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab und kann mit einer Berufsmatura ergänzt werden.

 

Ansprechpersonen: Edith Schöni und Barbara Graf