Beiträge Herdenschutzmassnahmen

Die Zahl der Wölfe in der Schweiz steigt und damit sind auch vermehrte Schäden an Nutztieren zu befürchten. Der Bund stellt für die Alpsaison 2023 zusätzliche finanzielle Mittel für Herdenschutzmassnahmen zur Verfügung.

Das Budget des BAFU für die beschriebenen Beiträge im Bereich Herdenschutzmassnahmen ist für das Jahr 2023 derzeit ausgeschöpft.

Neue Anträge können daher aktuell nicht zugesichert werden.

Temporäre Unterstützungsmassnahmen

Nutztierhalterinnen und -halter sowie Alpbewirtschafterinnen und -bewirtschafter können finanzielle Mittel für Vergrämungsmaterial, den Einsatz von Hilfspersonen, Herdenschutzzäune sowie für Futtergeld bei vorzeitiger Abalpung, beantragen. Die letzten beiden werden nachfolgend beschrieben.

Betriebszaunpauschalen

Anstelle einzelner Zaunbeiträge kann ein Landwirtschaftsbetrieb (LN) in der Bergzone oder ein Sömmerungsbetrieb, mit einem für fünf Jahre geltenden Pauschalbetrag für Herdenschutzzäune unterstützt werden. Es gelten dieselben Anforderungen wie bei der Förderung von Verstärkung und Unterhalt von Einzelzäunen. Bei Bezug der Pauschale werden auf dem Betrieb während fünf Jahren keine weiteren Einzelbeiträge für Herdenschutzzäune ausgerichtet.

Beitragshöhe Heimbetrieb

Heimbetrieb mit bis zu 20 Tieren:

  • Bergzonen I und II: CHF 3’600
  • Bergzonen III und IV: CHF 4'500

Heimbetrieb mit 21 bis 60 Tieren:

  • Bergzonen I und II: CHF 6'000
  • Bergzonen III und IV: CHF 7'500

Heimbetrieb mit über 60 Tieren:

  • Bergzonen I und II: CHF 8'000
  • Bergzonen III und IV: CHF 10'000

Beitragshöhe Sömmerungsbetrieb

  • Sömmerungsbetrieb mit weniger als 300 Tieren: CHF 3'000
  • Sömmerungsbetrieb mit mehr als 300 Tieren: CHF 5'000

Futtergeld bei vorzeitiger Abalpung nach Grossraubtierschäden

Bei Zustimmung eines Kantons zu einer grossraubtierbedingten, vorzeitigen Abalpung wird den betroffenen Nutztierhalterinnen und -haltern ein Futtergeld für die vorzeitige Nutzung des Winterfutters auf deren Heimbetrieb ausgerichtet. Der Kanton berechnet die Höhe dieses Futtergeldes unter Berücksichtigung der Ausfalltage auf der Alp, der Anzahl abgealpter Nutztiere sowie deren durchschnittlichem Futterverzehr.